Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vereinbarten Preise beziehen sich im Allgemeinen auf die Durchführung der Gästeführungen.
Preise steuerfrei entsprechend der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Der Vertrag kommt erst mit erfolgter Buchungsbestätigung zustande.

Zahlungsbedingungen:

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt eine Anzahlung in der Höhe von € 10 pro Person bei Buchung, die Restsumme vor Ort in bar.

Stornobedingungen:

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn der Führung kostenlos möglich, danach ist das volle Entgelt fällig.

Die Stornierung kann per E-Mail an info@kunstundkultur.eu, oder telefonisch unter: +43 660 410 44 16 erfolgen.


Im Falle der Verhinderung beider Fremdenführerinnen wird ein qualifizierter Ersatz  organisiert.

Bei Verspätung des Gastes bleibt das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig. Nehmen Sie bitte bei Verspätungen telefonisch Kontakt mit uns auf. 

Bei Nicht-Erscheinen der Teilnehmer gilt die Führung als durchgeführt und es ist der gesamte vereinbarte Tarif zur Zahlung fällig.

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung übernommen. Für die Spaziergänge sollten Sie dem Wetter entsprechend gewappnet sein (Sonnenschutz, Schirm, Regenbekleidung), da diese bei jedem Wetter stattfinden.


Das Gewerbe „Fremdenführer“

Der gewerblich selbständige Fremdenführer übt ein reglementiertes Gewerbe aus.
Rechtsgrundlage ist § 94 Z 21 in Verbindung mit § 108 Gewerbeordnung GewO.

Fremdenführer erbringen einen anspruchsvollen Befähigungsnachweis durch eine Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer.

Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.
Gewerbebehörde ist die nach dem Standort des Betriebes zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Diese ist die Bezirkshauptmannschaft oder bei Städten mit eigenem Statut der Magistrat.

Durch die Gewerbeberechtigung erwirbt der Fremdenführer aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.